AKTUELLE INFO!!!!!!

ERHÖHUNG DER PAUSCHALVERSICHERUNGSSUMMEN

IN DER KFZ - HAFTPFLICHTVERSICHERUNG

PER 1.1.2012

 

Kündigung Ihrer KFZ Haftpflichtversicherung

bei einseitiger Erhöhung der vereinbarten Prämie

gem. § 14a KHVG innerhalb eines Monats möglich.





 

Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Versicherer dem Versicherungsnehmer die erhöhte Prämie und den Grund der Erhöhung mitgeteilt hat.

 

Kontaktieren Sie uns,

 

sobald Sie eine Prämienerhöhung erhalten. Wir berechnen für Sie die aktuell am Markt günstigste Prämie.

So finden Sie uns:

 

2700 Wiener Neustadt

Wiener Straße 64

 

 

Terminvereinbarung

 

Tel.: 02622/69551

 

Mo - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

E-Mail: office@vbfm.at

 

 

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