AKTUELLE INFO!!!!!!
ERHÖHUNG DER PAUSCHALVERSICHERUNGSSUMMEN
IN DER KFZ - HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
PER 1.1.2012
Kündigung Ihrer KFZ Haftpflichtversicherung
bei einseitiger Erhöhung der vereinbarten Prämie
gem. § 14a KHVG innerhalb eines Monats möglich.
Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Versicherer dem Versicherungsnehmer die erhöhte Prämie und den Grund der Erhöhung mitgeteilt hat.
Kontaktieren Sie uns,
sobald Sie eine Prämienerhöhung erhalten. Wir berechnen für Sie die aktuell am Markt günstigste Prämie.
So finden Sie uns:
2700 Wiener Neustadt
Wiener Straße 64
VERSICHERUNGSBÜRO
GERALD FLATISCHLER
